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Info für Gemeinnützige Vereine in Bayern

Für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern, gilt der Pauschalvertrag mit der GEMA.

Was bedeutet das? Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten . Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

Weitere Informationen und Online Anmeldung findet ihr unter diesem Link - https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern


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