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Anmeldung §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügen.


Ziel der Belehrung ist es, dass Sie mögliche Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder an Ihren Kollegen/Kolleginnen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern und abschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen.


Anmeldungen sind über das Gesundheitsamt möglich, klicke dafür hier: SG33 - Anmeldung Bescheinigung Infektionsschutzbelehrung. Weitere Infos findet man unter www.kitzingen.de.

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