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Infektionsschutzbelehrung




Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügen.


Ziel der Belehrung ist es, dass Sie mögliche Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder an Ihren Kollegen/Kolleginnen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern und abschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen.


Zudem wird Ihnen erklärt, welche besonderen Hygienemaßnahmen Sie beim Kontakt mit Lebensmitteln einhalten müssen und welche Lebensmittelgruppen bei der Verarbeitung besonders anfällig für Kontamination sind.


Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die Teilnahme.


Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet.



Schulung:

Online-Schulung am 25.11.2021 um 19:30 Uhr.

Anmeldeschluss 24.11.2021.


Anmeldung per Mail an info@gemeinsinn-kt.de mit Deinen Kontaktdaten, einem Foto deines Personalausweises und einem Hinweis, dass Du an der Infektionsschutzbelehrung teilnehmen möchtest..

Du erhältst im Anschluss eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen. Die Teilnahme ist für ehrenamtliche Helfer/innen kostenlos.


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